Teilnahmebedingungen

1. Reisevertrag
An- und Abmeldungen werden nur schriftlich angenommen. Ihre Anmeldung ist nur auf unserem Formular im Prospekt möglich. Die Anmeldung wird von uns schriftlich bestätigt und gilt als verbind-licher Reisevertrag. Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Reisebedingungen, die schriftliche Anmeldebestätigung, der vorbereitende Elternabend bzw. der lnformationsbrief. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen durch ihre Erziehungsberechtigten angemeldet werden.

2. Reisedurchführung
Der Veranstalter ist für die Ferienmaßnahmen vor Ort verantwortlich. Er wird mit Der Organisation der An- und Abreise beauftragt und erhält dazu die Vollmacht des Teilnehmers bzw. des Erziehungsberechtigten. Die Fahrt wird vom Busunternehmen in eigener Haftung durchgeführt. Der Veranstalter ist aus wichtigem Grund, soweit dies nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wird, berechtigt, Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Tritt durch derartige Maßnahmen eine erhebliche Änderung der Reiseleistungen ein, ist der Reisende berechtigt, soweit möglich, kostenfrei umzubuchen oder vom Vertrag ohne Kosten zurückzutreten. Der Veranstalter verpflichtet sich, seine Reisenden bei Eintritt derartiger Umstände zu unterrichten.

3. Zahlung
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist mindestens die ausgewiesene Anzahlung (l0% des Reisepreises) sofort fällig, sie wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag bis zum angegebenen Termin (spätestens 4 Wochen vor Beginn der Reise) zu überweisen.

4. Preisänderungen
Sofern zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt eine Frist von mindestens 4 Monaten liegt, kann der Veranstalter bis zum 21. Tag vor Reisebeginn Preiserhöhung bis zu 5% des Gesamtpreisesverlangen, wenn sich die Preise der Leistungsträger nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben (z. B. Beförderung, Gebühren, Steuern, Wechselkurse). Bei Preiserhöhung nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten bzw. die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies möglich ist.

5. Rücktritt
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Damit sind Sie entsprechend dem Leistungsverzeichnis versichert. in allen anderen Fällen einer Abmeldung Ihrerseits - wenn Sie keine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, - wenn ihre Abmeldung außerhalb des Versicherungsschutzes liegt, - wenn Sie keinen Ersatzteilnehmer stellen, der die Anforderungen des Teilnehmerkreises erfüllt, müssen wir eine pauschalierte Entschädigung berechnen, und zwar bei Abmeldung
- bis 3 Monate vor Freizeitbeginn 10% des Reisepreises
- bis 2 Monate vor Freizeitbeginn 20% des Reisepreises
- bis 1 Monat vor Freizeitbeginn 50% des Reisepreises
- bis 10 Tage vor Freizeitbeginn 70% des Reisepreises
- bis zum Beginn der Freizeit 95% des Reisepreises
Der volle Reisepreis ist zu zahlen, wenn der Teilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt. Rücktritt seitens des Veranstalters:
(1) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den eingezahlten Reisepreis zurück.
(2) Fristlos, wenn der Teilnehmer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder Vertragsbedingungen nicht einhält.
(3) Wenn die Maßnahme durch höhere Gewalt (behördliche Anordnung, Streik, Naturkatastrophen etc.) nicht durchführbar ist.
(4) Wenn der/die Teilnehmer/-in grob gegen Anordnung des Betreuerpersonals verstößt, das Ansehen des Vereins grob schädigt oder eine Einhaltung der Aufsichtspflicht durch die Betreuer nicht mehr zu verantworten ist. In solchen Fällen wird der Vertrag durch den Veranstalter fristlos und ohne Erstattung der Teilnehmerkosten gekündigt und der/die Teilnehmer/-in auf eigene Kosten nach Hause gebracht.

6. Haftung und Haftungsbegrenzung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeige-führt wird. Das gleiche gilt, soweit der Veranstalter für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet
- für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. Busunternehmen, Hotelbesitzer usw.)
- die ordnungsgemäße Erbringung vertraglich vereinbarter Freizeitleistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten des Zielortes.

7. Paß-, Visum- und Impfvorschriften
Bei Auslandsreisen benötigt ein deutscher Teilnehmer den Personalausweis, sofern im Prospekt (bzw. Infobrief nichts anderes erwähnt ist. in besonderen Fällen bestehen Visum- oder Impfvorschriften. Diese Vorschriften werden Ihnen mitgeteilt. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise notwendigen Vorschriften selbst verantwortlich.

8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

9. Gewährleistung / Schadensersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalterverweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann der Teilnehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

10. Versicherungsschutz
Teilnehmer sind subsidiär mit einer Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert. Eine Kranken- und Reisekostenrücktrittsversicherung muss jeder selbst abschließen.